Bürgerinitiative 3.0 "JA zum Schutz der Kinderrechte. JA zum 3. Fakultativprotokoll (individuelles Beschwerderecht für Kinder). NEIN zu den IGV der WHO, die Kinder- und Elternrechte nicht explizit schützen!"

Die Bürgerinitiative wurde von Elisabeth Albrecht im Namen des Zivilschutzvereines am 21. Jänner 2025 in Wien beim Nationalratspräsidenten Dr. Rosenkranz eingebracht worden und die über 500 Unterschriften wurden am 12. März 2026 nachgereicht. JETZT die Bürgerinitiative ONLINE Unterschreiben: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/BI/33
 
Die Bürgerinitiative ist am 9. April 2026 im Nationalrat eingelangt, und der Ausschuss hat beschlossen, Stellungnahmen von mehreren Ministerien einzuholen (Soziales/Gesundheit, Außenministerium, Familienministerium).
Die parlamentarische Korrespondenz kann mitgelesen werden: HIER KLICKEN
 

Die Lebensräume unserer Kinder schützen ...

Der RECHTSBRUCH der österreichischenn Bundesregierung & Detailinformationen siehe Bürgerinitiative 1.0
Die Bürgerinitiative 1.0 wurde 2025 "Die Lebensräume unserer Kinder schützen! GEFAHR IN VERZUG – Schwere
Vorwürfe gegen die WHO! Unverzügliches Handeln ist dringend geboten, um die Änderungen der IGV abzuwehren.
 Diese Bürgerinitiative wurde von Oma Elisabeth am 31. März 2025 beim Nationalratspräsidenten Dr. Rosenkranz eingebracht und war ERFOLGREICH! 235 Stellungnahmen gingen 2025 ein! ERFOLG ist das erreichen von Zielen & wir waren ERFOLGREICH - Danke an alle Unterstützern!
Österreich ist nicht an die Änderungen gebunden!
18. Juli 2025 Wien: Die Aussage, dass die 2024-Änderungen als Staatsvertrag zu behandeln sind und daher eine parlamentarische Zustimmung nach Art. 50 B-VG brauchen, steht in der offiziellen Presseaussendung der Bundesregierung 
Die gezielten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften – IHR (2005), die am 1. Juni 2024 von der Weltgesundheitsversammlung angenommenen wurden, sind als Staatsvertrag zu behandeln und bedürfen daher der Annahme durch das österreichische Parlament. Um völkerrechts- und verfassungskonform zu handeln, wurde am 17.7. durch die Ständige Vertretung Österreichs bei den Vereinten Nationen in Genf ein rechtswahrender Einspruch in Bezug auf die gezielten Änderungen eingebracht. Solange dieser Einspruch aufrecht bleibt, ist Österreich nicht an die gezielten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften gebunden.
 
Inhalte und Informationen zur Bürgerinitiative --> Hier weiterlesen ...
 
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Die Parlamentarische Bürgerinitiative wurde angenommen! JETZT bitte ONLINE unterschreiben

"JA zum Schutz der Kinderrechte. JA zum 3. Fakultativprotokoll (individuelles Beschwerderecht für Kinder). NEIN zu den IGV der WHO, die Kinder- und Elternrechte nicht explizit schützen!"

Hier geht es zur Parlamentswebseite: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/BI/33

 
 
Bitte unterstützen Sie diese Aktion tatkräftig - vielen Dank

Die NEUE Bürgerinitiative ist da!
ZIEL: Parlament in Wien

"JA zum Schutz der Kinderrechte. JA zum 3. Fakultativprotokoll (individuelles Beschwerderecht für Kinder). Nein zu den IGV der WHO, die Kinder- und Elternrechte nicht explizit schützen!"

Wir geben unseren Kindern eine KRAFTVOLLE Stimme!

1.    Handelt jetzt – für den Schutz unserer Kinder, für ihre Zukunft, für unsere Familien!
2.    Sag JA zum Schutz unserer Kinder! JA zur Ratifizierung des 3. Fakultativprotokolls (individuelles Beschwerderecht für Kinder). NEIN zu den IGV der WHO, die Kinder- und Elternrechte nicht explizit schützen!
3.    Unterschreibe JETZT diese Bürgerinitiative – für DEIN Kind, für MEIN Kind, für eine künftig kraftvolle Generation!
 

Warum ist uns das so wichtig?

Weil wir unsere Kinder in einem starken, sicheren, gesunden und freien Österreich aufwachsen sehen wollen. Sicher, geliebt, selbstbestimmt und ohne Angst - für eine kraftvolle Generation.

Das 3. Fakultativprotokoll ermöglicht:

   1. Individuelle Beschwerden – für den Schutz unserer Kinder
   2. Staatsbeschwerden – Konventionsverletzungen
   3. Untersuchungsverfahren einleiten

Der Inhalt des 3. Fakultativprotokoll ist rein verfahrensrechtlich – es geht darum, wie man Verstöße gegen die Kinderrechtskonvention (z. B. Bildung, Freizeit, Schutz vor Gewalt usw.) international rügen kann. Kein Artikel darin schafft neue Rechte; er verweist nur auf die bestehenden aus der Kinderrechtskonvention (KRK) und auf das 1. und 2. Fakultativprotokoll.

Österreich hat das 3. Fakultativprotokoll 2012 unterzeichnet, aber bis heute ist es in Österreich NICHT in Kraft getreten, weil Österreich NICHT ratifiziert hat. Es ist das EINZIGE direkte internationale Beschwerderecht für Kinder vor dem UN-Ausschuss, wenn nationale Instanzen versagen. Ein individuelles Schutzschild gegen Kinderrechtsverletzungen. Staatsmaßnahmen wie Schulschließungen, Kontaktbeschränkungen, ... können somit geprüft werden. 

ZUM AUSDRUCKEN und MITHELFEN:

Anklicken: Hier geht es zur Anleitung der Bürgerintiative JA zum Schutz der Kinderrechte

Anklicken: Hier geht es zu den Unterschriftenlisten

Anklicken: Hier geht es zum Text der Bürgerinitiative - Einreichungstext

 
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