Bürgerinitiative 3.0 "JA zum Schutz der Kinderrechte. JA zum 3. Fakultativprotokoll (individuelles Beschwerderecht für Kinder). NEIN zu den IGV der WHO, die Kinder- und Elternrechte nicht explizit schützen!"
Der RECHTSBRUCH der österreichischenn Bundesregierung: Lesen Sie hierzu Detailinformationen in der Bürgerinitiative 1.0
Diese Bürgerinitiative wurde von Oma Elisabeth am 31. März 2025 beim NationalratspräsidentenDr. Rosenkranz eingebracht und war ERFOLGREICH!
ERFOLG ist das erreichen von Zielen & wir waren ERFOLGREICH - Danke an alle Unterstützern!
Die Parlamentarische Bürgerinitiative wurde angenommen! JETZT bitte ONLINE unterschreiben
"JA zum Schutz der Kinderrechte. JA zum 3. Fakultativprotokoll (individuelles Beschwerderecht für Kinder). NEIN zu den IGV der WHO, die Kinder- und Elternrechte nicht explizit schützen!"
Hier geht es zur Parlamentswebseite: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/BI/33
Die NEUE Bürgerinitiative ist da!
"JA zum Schutz der Kinderrechte. JA zum 3. Fakultativprotokoll (individuelles Beschwerderecht für Kinder). Nein zu den IGV der WHO, die Kinder- und Elternrechte nicht explizit schützen!"
Wir geben unseren Kindern eine KRAFTVOLLE Stimme!
Warum ist uns das so wichtig?
Weil wir unsere Kinder in einem starken, sicheren, gesunden und freien Österreich aufwachsen sehen wollen. Sicher, geliebt, selbstbestimmt und ohne Angst - für eine kraftvolle Generation.
Das 3. Fakultativprotokoll ermöglicht:
Der Inhalt des 3. Fakultativprotokoll ist rein verfahrensrechtlich – es geht darum, wie man Verstöße gegen die Kinderrechtskonvention (z. B. Bildung, Freizeit, Schutz vor Gewalt usw.) international rügen kann. Kein Artikel darin schafft neue Rechte; er verweist nur auf die bestehenden aus der Kinderrechtskonvention (KRK) und auf das 1. und 2. Fakultativprotokoll.
Österreich hat das 3. Fakultativprotokoll 2012 unterzeichnet, aber bis heute ist es in Österreich NICHT in Kraft getreten, weil Österreich NICHT ratifiziert hat. Es ist das EINZIGE direkte internationale Beschwerderecht für Kinder vor dem UN-Ausschuss, wenn nationale Instanzen versagen. Ein individuelles Schutzschild gegen Kinderrechtsverletzungen. Staatsmaßnahmen wie Schulschließungen, Kontaktbeschränkungen, ... können somit geprüft werden.
ZUM AUSDRUCKEN und MITHELFEN:
Anklicken: Hier geht es zur Anleitung der Bürgerintiative JA zum Schutz der Kinderrechte
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Anklicken: Hier geht es zum Text der Bürgerinitiative - Einreichungstext