...LINK: https://www.parlament.gv.at/fachinfos/rlw/Auskunftspflicht-des-Gesundheitsministers-zu-COVID-19-Verordnungen | Der Gesundheitsminister war zur Übermittlung von Dokumenten verpflichtet, die für Verordnungen im Zuge der COVID 19 Pandemie herangezogen worden waren. Außerdem werde wenig politischer Wille des Ministeriums an Transparenz sichtbar: „Das trotz der langen Bedenkzeit der Behörde Argumente vom Gericht als - nicht zulässig - bezeichnet wurden, kann man als Watsche für die Verantwortungsträger hinter dem Verfahren sehen“. Markus Hametner, Vorstandsmitglied des „Forums Informationsfreiheit“, der die VN in diesem Verfahren unterstützte, begrüßt die Erkenntnis: „Die Entscheidung bestätigt unsere Auffassung, dass die Argumente aus der Luft geholt wurden, nicht aus dem Gesetz.“ Die Ausführung des Ministeriums, wonach wegen zu vieler Anfragen keine Auskunft zu erteilen wäre, erkannte das Gericht nicht an. Zurecht, sagt Hametner: „Das hätte bedeutet, dass man Journalisten keine Informationen geben muss, wenn es ein hohes öffentliches Interesse und dadurch viele Nachfragen zum Thema gibt.“

E-Mail Anfrage vom 22.04.2024 des Zivilschutzvereines DIE EICHE an Herr Hametner https://www.informationsfreiheit.at/ bezüglich der Offenlegung der geheimen COVID19 Dokumente. Antwort von Herr Hametner vom 23.04.2024: Hr. Werner hat die von ihm erhaltenen „fachlichen Begründungen“ zu großen Teilen hier veröffentlicht: https://www.vol.at/mit-diesen-bisher-geheimen-dokumenten-hat-die-regierung-die-covid-massnahmen-begruendet/8225629

Die angefragten Informationen werden im Ergebnis frühestens 1 Jahr nach der Anfrage öffentlich werden, die dazugehörigen Verordnungen gelten wohl längst nicht mehr. Das kann man als Kollateralschaden rechtsstaatlicher Verfahren sehen – oder als erreichtes Kommunikationsziel. 11/journa.host@fin(@fin) December 12, 2022